NEW RIVER LOCATIONS


AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Locationscouting und Produktionsservice

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von New River Locations – Marcus Gründel (nachfolgend „New River Locations“) im Bereich Locationscouting, Locationvermittlung und Produktionsservice.

Für Beratungsleistungen, Nachhaltigkeitsmanagement, kommunale Beratungsprojekte, Stoff- und Drehbuchentwicklung sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen gelten die jeweiligen Projektverträge oder gesonderte Vereinbarungen.

 

1. Zusammenarbeit

 

Film- und Fotoproduktionen sind individuelle Projekte. Viele Entscheidungen entstehen kurzfristig, nforderungen verändern sich und Abläufe müssen flexibel auf neue Situationen reagieren.
New River Locations versteht sich als zuverlässiger Partner für Produktionsunternehmen, Agenturen, Fotografen und Kreative. Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, transparente Kommunikation und eine Lösungsorientierte Begleitung während aller Projektphasen. Diese AGB bilden den Rahmen dieser
Zusammenarbeit.

 

2. Leistungen

 

New River Locations unterstützt Produktionen insbesondere bei

  • Recherche geeigneter Dreh- und Fotolocations,
  • Bewertung von Motiven hinsichtlich Produktion, Logistik und
    Genehmigungsfähigkeit,
  • Vermittlung von Eigentümern und Ansprechpartnern,
  • Organisation und Begleitung von Motivbesichtigungen,
  • Kommunikation mit Eigentümern, Behörden und weiteren Beteiligten,
  • Einholung oder Koordination von Genehmigungen,
  • Produktionsbetreuung vor Ort,
  • weiteren individuell vereinbarten Dienstleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Beauftragung.

 

3. Beauftragung


Ein Auftrag kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags oder mit Beginn der Tätigkeit durch New River Locations zustande.

Im Produktionsalltag erfolgt die Beauftragung häufig kurzfristig oder durch einzelne Abteilungen einer Produktion. Soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, gelten solche Beauftragungen
als im Namen des Auftraggebers erfolgt.

 

4. Vergütung

 

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Berechnet werden insbesondere

  • Tages- oder Stundenhonorare,
  • Rechercheleistungen,
  • Produktionsbegleitungen,
  • Fahrtkosten,
  • Reisekosten,
  • notwendige Auslagen sowie
  • projektbezogene Nebenkosten.

Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird diese zusätzlich berechnet. Erfolgt die Rechnungsstellung nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Vergütung bezieht sich auf die erbrachte Arbeitsleistung und den hierfür erforderlichen Zeit- und Organisationsaufwand. Ein bestimmter Rechercheerfolg oder die tatsächliche Nutzung einer vorgeschlagenen Location ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Auch wenn eine Produktion verschoben oder abgesagt wird oder eine recherchierte Location letztlich nicht genutzt wird, bleiben bereits erbrachte Leistungen vergütungspflichtig.

 

5. Recherche, Vermittlung und Verfügbarkeit

 

New River Locations recherchiert und vermittelt geeignete Motive mit größtmöglicher Sorgfalt.

Die Verfügbarkeit einer Location hängt jedoch ausschließlich von den jeweiligen Eigentümern, Verfügungsberechtigten oder Behörden ab.

Reservierungen, mündliche Zusagen oder Vorabstimmungen begründen keinen Anspruch auf eine spätere Nutzung der Location. Ebenso können Genehmigungen, Nutzungsbedingungen oder Gebühren durch Eigentümer oder Behörden jederzeit geändert werden. New River Locations hat hierauf keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Gewähr.

Verträge über Nutzungsentgelte, Mietzahlungen, Genehmigungen oder sonstige Leistungen Dritter kommen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zustande.

 

6. Motivschutz und Vertraulichkeit

 

Viele der von New River Locations recherchierten Motive sind nicht öffentlich bekannt oder nur aufgrund langjähriger persönlicher Kontakte zugänglich.
Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb, sämtliche im Rahmen eines Projekts erhaltenen Informationen über Locations, Eigentümer, Ansprechpartner und Zugänge vertraulich zu behandeln.
Insbesondere dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von New River Locations weder

  • Kontaktdaten,
  • Eigentümerinformationen,
  • interne Hinweise,
  • Zugangsmöglichkeiten,
  • Produktionsinformationen
  • oder vergleichbare projektbezogene Informationen

an Dritte weitergegeben oder für andere Produktionen verwendet werden. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit vermittelten Eigentümern oder Ansprechpartnern zur Umgehung der Vermittlungsleistung von New River Locations ist unzulässig. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Verpflichtungen, bleibt New River Locations berechtigt, einen nachweislich entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

 

7. Rechercheergebnisse und Nutzungsrechte

 

Alle im Rahmen eines Projekts erstellten Rechercheergebnisse bleiben geistiges Eigentum von New River Locations.

Hierzu gehören insbesondere

  • Motivrecherchen,
  • Fotodokumentationen,
  • Videos,
  • Luftbildaufnahmen,
  • Karten,
  • Skizzen,
  • Kontaktdaten,
  • Genehmigungsinformationen,
  • Produktionshinweise,
  • Logistik- und Zufahrtsinformationen,
  • Kalkulationen sowie
  • sonstige projektbezogene Unterlagen.

Diese Unterlagen werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des jeweils beauftragten Projekts zur Verfügung gestellt.

Eine Nutzung für Folgeproduktionen, andere Projekte oder eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von New River Locations.

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an selbst erstellten Fotografien, Videos, Texten und sonstigen Unterlagen verbleiben bei New River Locations, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben oder
ausdrücklich vereinbart ist.

 

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Eine erfolgreiche Locationsuche und Produktionsbetreuung setzt eine enge Zusammenarbeit voraus.

Der Auftraggeber stellt New River Locations alle für das Projekt erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Motivanforderungen, Zeitpläne, technische Anforderungen,
Drehkonzepte, Personenzahlen, Fahrzeugbedarf sowie besondere produktionstechnische oder sicherheitsrelevante Anforderungen.

Änderungen des Produktionsablaufs, des Zeitplans oder der Motivanforderungen sind New River Locations unverzüglich mitzuteilen.

Entsteht durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Informationen zusätzlicher Recherche-, Organisations- oder Betreuungsaufwand, ist dieser gesondert zu vergüten.

 

9. Zahlungsbedingungen


Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei umfangreichen oder längerfristigen Projekten ist New River Locations berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu berechnen. Reise- und Nebenkosten werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung oder – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

 

10. Haftung

 

New River Locations erbringt sämtliche Leistungen mit der in der Film-, Fernseh- und Fotoproduktion üblichen Sorgfalt. Die Tätigkeit umfasst insbesondere Recherche, Beratung, Organisation und Vermittlung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, das Zustandekommen eines Drehs oder die dauerhafte Verfügbarkeit einer Location sind nicht geschuldet.
New River Locations haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
New River Locations haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Entscheidungen von Eigentümern oder Behörden, kurzfristig entzogene Genehmigungen, geänderte Nutzungsbedingungen, Witterungseinflüsse, Naturereignisse, Streiks, technische Ausfälle oder sonstige Fälle höherer Gewalt.

Soweit zur Durchführung eines Projekts Leistungen Dritter erforderlich sind, beschränkt sich die Verantwortung von New River Locations auf deren sorgfältige Auswahl und Koordination. Für die Leistungserbringung durch eigenständig beauftragte Dritte haftet New River Locations nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

 

11. Verantwortung während der Produktion

 

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Produktion sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften,
Genehmigungen und Sicherheitsbestimmungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die während einer Motivbesichtigung, eines Drehs oder sonstiger Produktionsmaßnahmen an einer Location oder gegenüber Dritten durch die Produktion oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes, insbesondere einer Produktionshaftpflichtversicherung, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

 

12. Vertraulichkeit

 

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere Produktionsinhalte,
Drehorte, Produktionsabläufe, personenbezogene Daten, interne Kalkulationen sowie sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

13. Schlussbestimmungen

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Schwerin.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils gesetzliche Regelung.

 

Kontakt

 

New River Locations – Marcus Gründel

Locationscouting · Locationvermittlung · Produktionsservice

Am Friedensberg Neun

D - 19055 Schwerin

 

E-Mail: marcus.gruende (at) gmail.com

Telefon: +49 (0) 15783586665

 

Stand: Juli 2026

 

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